Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und kann sowohl als GmbH als auch als e.V. (eingetragener Verein) oder Stiftung auftreten. Sie ist verantwortlich für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Besserverdienende Angestellte und Geschäftsführer können diese Einrichtungen als lukrative Möglichkeit nutzen, die Steuer- und Sozialversicherungslast zu reduzieren. Gleichzeitig lässt sich damit auch für das Alter vorsorgen und sogar der Staat beteiligt sich dabei.

Der Bereich Unterstützungskasse hat eine Vielzahl von Anbietern. Viele der Unterstützungskassen sind dabei von einzelnen Versicherern gegründet worden und werden als rückgedeckte Unterstützungskasse betrieben. Darüber hinaus gibt es aber auch unabhängige Anbieter. Hat ein Unternehmen eine bestimmte Größe, so bietet sich unter Umständen auch die Gründung einer unternehmenseigenen Unterstützungskasse an.

Die Beiträge für die Altersvorsorgeeinrichtung können dabei von einem Unternehmen als Betriebsausgaben verbucht werden. Wenn ein Arbeitnehmer seine Beiträge in Form von einer Gehaltsumwandlung einzahlt, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers.

Des Weiteren kann eine Unterstützungskasse auch in einer anderen Form der betrieblichen Altersvorsorge durchgeführt werden. Dabei gibt es – anders als bei der Direktversicherung – keine betragsmäßige jährliche Begrenzung.

Der Zufluss der Leistungen aus der Unterstützungskasse im Alter ist dann zu versteuern.
Da aber im Alter in der Regel die Besteuerung geringer ist und es zusätzlich noch Gestaltungsmöglichkeiten gibt, damit die steuerliche Belastung noch einmal sinkt, ist eine Besteuerung im Alter in der Regel gering, wenn sie überhaupt zum Tragen kommt.

Die Unterstützungskasse kennt insbesondere folgende Gestaltungsmöglichkeiten:

- der Arbeitgeber finanzierte die Altersvorsorge zusätzlich zum Lohn/Gehalt und
verpflichtet sich durch den Arbeitsvertrag oder aber eine Betriebsvereinbarung bzw.
den Tarifvertrag, eine Altersvorsorge zu finanzieren.

- der Arbeitnehmer finanziert seine Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung, wobei
der Arbeitnehmer noch bis Ende 2008 Sozialabgaben für die Beiträge bis zu 4 Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze sparen kann.

 
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