Unternehmen, gemsichte

Gemischte Unternehmen sind bestimmte Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt als Unternehmen beschrieben werden, die keine Finanzholding-Gesellschaften, gemsichte Finanzholding-Gesellschaften oder Institute sind. Die gesetzliche Grundlage ist das Kreditwesengesetz (KWG).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das sind in der deutschen Rechtssprache wiederum Firmen, die nicht mit einem Institut vergleichbar sind, allerdings bestimmte im Gesetz verankerte Geschäfte auf dem Finanzmarkt betreiben. Diese müssen aber mindestens ein Einlagenkreditinstitut, ein E-Geld-Institut, ein Wertpapierhandelunternehmen oder aber in ganz gesonderten Fällen eine Kapitalgesellschaft als eines ihrer Tochterunternehmen vorweisen können. Erst dann kann man von gemischten Unternehmen sprechen.

Man kann also durchaus mit der Definition spielen, dass eine gemischte Unternehmensgruppe immer aus den sogenannten gemischten Unternehmen und seinen dazugehörigen Tochterunternehmen besteht.

 
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