Umsatzzahlen, falsche

Werden falsche Umsatzzahlen von einem Unternehmen veröffentlicht, dann stellt das eine Form der Kursmanipulation dar und ist somit illegal.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Auf Grund solcher fälschlichen Angaben könnten die Anleger ein nicht wahrheitsgetreues Bild vom Unternehmen erlangen (üblicherweise ein besser gestelltes) und dadurch Investitionen tätige, die zwar relativ risikoarm scheinen, es aber nicht sind.

Verschiedene Urteile, unter Anderem auch vom Bundesgerichtshof (BGH) verurteilen eben die schwarzen Schafe zu Strafen und zu Schadensersatz, der an die geprellten Anleger bezahlt werden muss. Dabei macht die Gerichtsbarkeit auch nicht vor großen Unternehmen halt und scheut sich nicht, auch deren Firmenvorstände für ihr unrechtmäßiges Vorgehen streng zu verurteilen.

 
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