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Transparenzgebot

Das Transparenzgebot ist ein Teil der Regelungen zur Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für rechtgeschäftliche Schuldverhältnisse und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegt.

Demnach müssen AGBs klar und verständlich formuliert sein und dürfen den Beteiligten, speziell den Verwender, in keiner Weise benachteiligen.

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