Transparenzgebot

Das Transparenzgebot ist ein Teil der Regelungen zur Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für rechtgeschäftliche Schuldverhältnisse und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegt.

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Demnach müssen AGBs klar und verständlich formuliert sein und dürfen den Beteiligten, speziell den Verwender, in keiner Weise benachteiligen.

 
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