Tierhalterhaftpflicht

Eine so genannte Tierhalterhaftpflicht, oder Tierhalterhaftpflichtversicherung, ist dann sinnvoll, wenn man Tierhaltung vor Allem größerer Tiere wie Hunde, Pferde oder gewerbliche Tiere (z.B. Schafe etc.) betreibt, da kleiner Tiere (z.B. Katzen, Hamster etc.) üblicherweise in der Privathaftpflichtversicherung mit inbegriffen sind.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden nämlich die Halter von Tieren, die Personen-, Vermögens- oder Sachschäden verursachen, haftbar gemacht. Diese Schäden können unter Umständen sehr hoch sein.

Eine Tierhalterversicherung leistet unter Anderem dann, wenn es zu Schadensereignissen kommt, die

-> den Tod oder aber eine Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen (also Personenschäden) oder aber

-> den Tod oder eine Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung bei Tieren

zur Folge haben.

Darüber hinaus stellt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung einen Versicherungsnehmer auch von Schadenersatzansprüchen frei. Ebenso tritt sie für Sachschäden ein und für Vermögensschäden, die nicht die Folge von Personen- oder Sachschäden sind.

Eine Tierhalterversicherung übernimmt dabei allgemein gesehen folgende Aufgaben:

- Prüfung, ob und in welcher Höhe Verpflichtung für einen Schadenersatz besteht
- Wiedergutmachung eines Schadens bei berechtigtem Anspruch in Form von
Geldleistungen
- Abwehr von unberechtigten oder überzogenen Schadenersatzforderungen

Schadenersatz wird dabei generell bis zu der maximalen Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Wenn innerhalb eines Versicherungsjahres mehrere Schäden auftreten, so wird in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der beantragten Deckungssumme gezahlt.

Üblicherweise bietet eine Tierhalterversicherung dabei einen weltweiten Versicherungsschutz.

 
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