Terminkontrakt

Der Begriff „Terminkontrakt“ bezeichnet bei einem Termingeschäft den eigentlichen Vertrag, der zwischen mindestens zwei Parteien abgeschlossen wird und in dem alle Bedingungen und Vereinbarungen zum Grundgeschäft festgehalten sind.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der Terminkontrakt ist für alle Vertragsparteien bindend und spricht eine Verpflichtung für die jeweilige Seite aus. Aus diesem Grund findet man solche Kontrakte auch nur bei den Termingeschäften, die eine solche Bindung für die Geschäftspartner vorsehen, d.h. bei unbedingten Termingeschäften wie

… Futuregeschäfte
… Finanzswaps

Im Terminkontrakt werden vor Allem die folgenden Daten festgehalten:

- Daten der Vertragsparteien (Name, Anschrift etc.)
- Basiswert (Handelsgegenstand)
- Preis für den Basiswert
- Handelszeitraum (Spanne zwischen Kassa und Termin)
- Fälligkeitsdatum
etc.

 
  • WhatsApp