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Tagesauftrag

Der Tagesauftrag wird häufig auch als „day order“ bezeichnet und bezieht sich auf einen Auftrag an der Börse zum An- oder auch Verkauf von Wertpapieren innerhalb eines Börsengeschäftstages.

Grundsätzlich verfällt der Auftrag, sofern er nicht bis zum Ende des Tages, also bis zum Börsenschluss, getätigt werden konnte, etwa weil keine entsprechenden Angebote vorhanden waren oder Ähnliches.

An der Börse werden dabei grundsätzlich Orders als Tagesauftrag behandelt, sofern der Auftraggeber hier keine anderen genaueren Angaben gemacht hat. Dieser Grundsatz ist ebenfalls in der an der jeweiligen Börse gültigen Börsenordnung nachzuvollziehen.

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