Sweet Equity

Für den Begriff „Sweet Equity“, der aus dem Englischen stammt, gibt es auch im Deutschen keine wirkliche Übersetzung. Grundsätzlich kann man darunter zweierlei Dinge verstehen:

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

1.) Zum Einen kann Sweet Equity Anteile an einem Unternehmen beschreiben. Der Gründer des Unternehmens erhält diese Anteile quasi als Vergütung für die geleistete Arbeit, sofern sie denn erfolgreich war. Die Übertragung der Anteile erfolgt dabei besonders häufig beim Exit. Oftmals ist hier auch der mehr oder minder verborgene Gedanke vorhanden, den Gründer selbst zum Ausscheiden aus dem Unternehmen zu bewegen, sofern dieses den Break-Even-Point, also die Gewinnschwelle, überschritten hat.

2.) Die zweite Variante, für die der Begriff Sweet Equity im Finanzbereich steht, liegt in einer Vergütung für das Management, die diesem einen bestimmten Anreiz verschaffen soll, noch bessere Leistungen zu erbringen. Dabei wird diese so genannte Anreizvergütung in der Regel vertraglich festgelegt. Diese muss von den jeweiligen Investoren oder auch dem einzelnen Investor entsprechend gewährt werden, sodass sie aus seinen Renditen abfließt.

Man verfolgt also mit dem Sweet Equity im Finanzbereich mehrere, teils mehr, teils weniger gute Absichten, die nicht immer, aber häufig auch von Erfolg gekrönt sind. Damit gehört das Sweet Equity zu einem strategischen Einsatz in jedem Fall dazu.

 
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