Stop-Auftrag

Der Stop-Auftrag ist ein Auftrag mit bestimmten Merkmalen im Börsenhandel. In der Regel bedeutet „stop“ hier nichts Anderes, als dass ein Makler oder Bankangestellter durch Verkaufen von Wertpapieren aufgefordert wird, Verluste zu verhindern.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In der Regel gilt hier ein vorgegebener Wert, der nicht unterschritten werden darf, als Stop-Wert festgelegt. Wenn diese Grenze erreicht ist, hat der Börsianer den Auftrag unverzüglich zu verkaufen, bevor noch höhere Verluste verzeichnet werden.

Ganz bekannt ist dieser Stop-Auftrag beim Handel mit Edelmetallen wie zum Beispiel Gold. Aber auch der Devisenmarkt oder der Rohwarenhandel wie gerade Öl nehmen von diesem Stop-Auftrag Gebrauch.

Den Auftrag zum Verkauf gibt der Besitzer, für den an der Börse gehandelt wird. Das bedeutet, der Eigentümer gibt schon vor dem eigentlichen Börsenhandel dem Börsenmakler oder dem Bankangestellten den Auftrag, wie weit der Kurswert fallen darf. Nach diesem Auftrag hat sich der Börsianer zu richten.

 
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