SICAV

Der Begriff „SICAV“ stellt eine Abkürzung für „Société d'Investissement à Capital Variable“ (aus dem Französischen kommend) dar und meint eine Kapitalanlagegesellschaft mit variablem Grundkapital.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ein solches Unternehmen ist auf der Grundlage von französischem, luxemburgischem, belgischem, schweizerischem oder italienischem Recht gegründet. Das Grundprinzip hierbei ist, dass das Kapital der Gesellschaft in Wertpapieren angelegt wird.

Die gesetzlichen Grundlagen für SICAVs sind das Gesetz über Organismen für gemeinsame Anlagen und das Spezialfondsgesetz.

 
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