Schulgeld

Schulgeld ist eine Gebühr, die Eltern bezahlen, damit ihre Kinder eine bestimmte Schule besuchen dürfen. Diese Gebühr wird in Deutschland nur an privaten Schulen fällig und ist auch dort nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Öffentliche Schulen verlangen kein Schulgeld. Bis zum Jahre 1958/1959 wurde für den Besuch eines Gymnasiums noch Schulgeld gezahlt. Danach wurde dieses abgeschafft. Dadurch wurde es für Jeden möglich, den Schulabschluss zu erwerben, der als Voraussetzung für eine akademische Weiterbildung notwendig war und ist.

Wer sein Kind auf eine private Schule schickt, muss für diesen Schulbesuch ein monatliches Schulgeld entrichten. Dieses wird für

- den Unterhalt des Gebäudes,
- Unterrichtsmaterial,
- die Besoldung der Lehrer

und andere Ausgaben verwendet. Für Kinder, deren Eltern nicht die finanziellen Mittel besitzen, um ihr Kind auf eine private Schule zu schicken, besteht an einigen Schulen die Möglichkeit, ein Stipendium zu erwerben. Dieses ist immer an bestimmte Konditionen gebunden. Meist muss ein bestimmter Notendurchschnitt erfüllt sein, um ein Stipendium für die entsprechende Schule zu erhalten.

Auch in vielen Entwicklungsländern ist es üblich, dass die Eltern ein Schulgeld für ihre Kinder zu entrichten haben. Dadurch wird es für arme Familien meist unmöglich, ihre Kinder in eine Schule zu schicken. In einigen Entwicklungsländern wurde zumindest das Schulgeld für die Grundschule schon abgeschafft, sodass die Kinder wenigstens Lesen und Schreiben lernen können. Dadurch stiegen die Schülerzahlen in den unteren Klassen enorm an.

 
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