Risikoversicherung
Die Risikoversicherung ist ein wesentlicher Typ der Lebensversicherung, bei der die Versicherungsleistung erst dann fällig wird, wenn der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer eintritt. Tritt ein solcher Fall nicht ein, wird die Leistung also auch nicht fällig. Demnach kann bei der Risikoversicherung auch kein Fälligkeitsdatum wie bei der Kapital-Lebensversicherung etc. vereinbart werden.
Der Versicherungsbeitrag wird dementsprechend nur für das Versprechen des Versicherers gezahlt, dass im Versicherungsfall eine Leistung zu erbringen ist. Aus diesem Grund ist der Beitrag wesentlich niedriger als diese Leistung. Bei Fälligkeit wird die Versicherungssumme an die hinterlegten Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Als Versicherungsfall kann beispielsweise der Tod der versicherten Person vertraglich festgelegt sein. Dann handelt es sich um eine Risiko-Lebensversicherung. Andernfalls spricht man von einer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Fall der Berufsunfähigkeit der versicherten Person als leistungswirksam vereinbart ist. Demnach unterscheidet man entsprechend des jeweiligen Versicherungsfalles auch verschiedene Arten von Risikoversicherungen (z.B. Sterbegeldversicherung).
Generell kann bei einer Risikoversicherung sowohl eine stets gleich bleibende als auch eine fallende Versicherungssumme vereinbart werden. Dann ist in den Versicherungsbedingungen entsprechend festzuhalten in welcher Art und Weise die Anfangsversicherungssumme fällt (jährlich, halbjährlich etc. gleichmäßig um einen konstanten Betrag). Vor allem die letzte Variante wird sehr gern zur Absicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung genutzt, denn mit fallendem Restkreditbetrag fällt auch die benötigte Versicherungssumme. Sie ist Darlehensnehmern allgemein bekannt als Restschuldversicherung (Restkreditversicherung).
Die Höhe des Beitrages zur Risikoversicherung ist abhängig von …
… Alter
… Geschlecht
… Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn
… Versicherungssumme
… Laufzeit (Versicherungsdauer).
Obwohl Die Beiträge keinen Anteil an zum Ansparen einer Ablaufleistung darstellen, vereinbaren die Versicherungsgesellschaften mit den Versicherungsnehmern oftmals im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrages einen Rückkaufswert, sodass die eingezahlten Beiträge teilweise zurückerstattet werden.