Risikolebensversicherung, Kapital-Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist im Allgemeinen ein zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherungsgeber abgeschlossener, privatrechtlicher Vertrag (Individualversicherung) zur Absicherung des Todes- oder Erlebensfall der versicherten Person. Im Falle des Eintritts eines Versicherungsfalles wird eine vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung unabhängig vom tatsächlich entstandenen Schaden gezahlt. In der Regel sind vor allem zwei Arten der Lebensversicherung bekannt und üblich: Risikolebensversicherung (auch Risiko-Lebensversicherung geschrieben) und Kapitallebensversicherung (auch Kapital-Lebensversicherung geschrieben).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

1. Risiko-Lebensversicherung
Bei diesem Versicherungsvertrag wird der Tod der versicherten Person als Versicherungsfall vereinbart. Die Versicherungsleistung wird erst dann fällig, wenn der Versicherungsfall auch während der Versicherungsdauer eintritt. Andernfalls erfolgt keine Leistung. Die Versicherungssumme wird im Versicherungsfall an die Bezugsberechtigten ausgezahlt, wobei sowohl eine stets gleich bleibende als auch eine fallende Versicherungssumme vereinbart werden kann. Letztere wird vor allem dann herangezogen, wenn die Risiko-Lebensversicherung zur Absicherung eines kontinuierlich zu tilgenden Darlehens genutzt wird.

Der Beitrag in eine Risiko-Lebensversicherung ist abhängig von …
… Alter
… Geschlecht
… Gesundheitszustand zum Versicherungsbeginn
… Versicherungssumme
… Laufzeit (Versicherungsdauer)

Oftmals wird für den Fall einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags die Zahlung eines Rückkaufswertes vereinbart.

2. Kapital-Lebensversicherung
Sie ist nicht zu verwechseln mit der kapitalbildenden Lebensversicherung, wobei sie teilweise ineinander übergreifen. Hiermit meint man einen Versicherungsvertrag zur Absicherung des Todes- sowie Erlebensfall der versicherten Person. Bei Eintritt des Versicherungsfalles (Tod, Fälligkeit, Eintritt eines bestimmten Ereignisses etc.) wird ein einmaliger Gesamtbetrag (Versicherungssumme) ausgezahlt. Monatliche Renten sind nicht möglich.

Grundsätzlich wird aber ein Sparplan vereinbart, in dem Beträge eingezahlt, angesammelt und verzinst werden.

 
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