Risiko, operationelles

Unter dem operationellen Risiko versteht man nach der Definition des Basel-II-Papieres „(…) die infolge einer Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge externer Ereignisse (…)“ eintretenden Verlustgefahren. Darin inbegriffen ist auch das Rechtsrisiko, nicht aber strategische Risiken oder Reputationsrisiken. Grundsätzlich muss aber gesagt werden, dass die Banken das operationelle Risiko intern individuell definieren und verstehen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hat in diesem Zusammenhang operationelle Risikoereignisse als mögliche Verursacher größerer Verluste zusammengetragen:

1. interne betrügerische Handlungen
Beispiele:
•    absichtlich falsche Angabe von Positionen
•    Diebstahl durch Mitarbeiter
•    Insidergeschäfte auf eigene Rechnung von Mitarbeitern

2. externe betrügerische Handlungen
Beispiele:
•    Raub
•    Fälschung
•    Scheckbetrug
•    Schäden durch Computerhacker

3. Einstellungspraktiken und Sicherheit am Arbeitsplatz
Beispiele:
•    Haftungsansprüche von Mitarbeitern
•    Verstoß gegen Vorschriften der Arbeitsmedizin und der Sicherheit
•    Gewerkschaftliche Aktivitäten
•    Diskriminierungsklagen
•    allgemeine Haftung

4. Kunden, Produkte und Geschäftspraxis
Beispiele:
•    Verletzung von Treuhänderpflichten
•    Missbrauch vertraulicher Kundeninformationen
•    unsaubere Handelspraktiken auf Rechnung der Bank
•    Geldwäsche
•    Verkauf nicht genehmigter Produkte

5. Schäden am Sachvermögen
Beispiele:
•    Terrorismus
•    Vandalismus
•    Erdbeben
•    Brände
•    Überschwemmungen

6. Geschäftsunterbrechungen und Systemausfälle
Beispiele:
•    Hardware- und Softwarepannen
•    Telekommunikationsprobleme
•    Stromausfälle

7. Ausführung, Lieferung und Prozessmanagement
Beispiele:
•    fehlerhafte Dateneingabe
•    fehlerhafte Verwaltung von Sicherheiten
•    unvollständige rechtliche Dokumentation
•    nicht genehmigter Zugang zu Kundenkonten
•    Fehlverhalten von Kontrahenten (nicht Kunden)
•    Auseinandersetzungen mit Zulieferern

Im Rahmen eines umfassenden Risikomanagements müssen die operationellen Risiken erkannt und bewertet werden. Zudem sollte bereits vor Einführung neuer Produkte, Tätigkeiten, Verfahren und Systeme eine ausreichende Risikoprüfung stattfinden. Die operationellen Risiken müssen regelmäßig überwacht werden. Nach Basel II ist unter Anderem auch eine geeignete Eigenkapitalunterlegung operationeller Risiken erforderlich. Zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für operationelle Risiken werden daher drei Methoden genannt, die die Banken anwenden können:

1. den Basisindikatoransatz (BIA)
Das notwendige Eigenkapital errechnet sich auf Basis des „(…) 3-Jahres-Durchschnitt eines festgelegten Prozentsatzes (Alpha genannt) des positiven jährlichen Bruttoertrags (…)“.

2. den Standardansatz (STA)
Aufteilung der Banktätigkeiten in die folgenden 8 Geschäftsfelder:

•    Unternehmensfinanzierung/-beratung (Corporate Finance)
•    Handel (Trading & Sales)
•    Retail-Geschäft (Retail Banking)
•    Firmenkundengeschäft (Commercial Banking)
•    Zahlungsverkehr und Wertpapierabwicklung (Payment & Settlement)
•    Depot- und Treuhandgeschäfte (Agency Services)
•    Vermögensverwaltung (Asset Management)
•    Wertpapierprovisionsgeschäft (Retail Brokerage)

Berechnung der Eigenkapitalanforderung in jedem Geschäftsfeld erfolgt durch die Multiplikation des Bruttoertrags mit einem diesem Geschäftsfeld zugeordneten Faktor (Beta genannt).

3. die fortgeschrittenen Messansätze (AMA)
Hier entspricht – unter gewissen Voraussetzungen - die Risikokennzahl aus dem bankinternen Messsystem für operationelle Risiken der regulatorischen Eigenkapitalanforderung.

Für die Anwendung der Messtechniken sind entsprechende Mindestvoraussetzungen zu erfüllen, die ebenfalls im Basel-II-Papier genannt werden.

 
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