Respekttage

Als Respekttage definiert man im Allgemeinen eine Frist, die ein Gläubiger einem Schuldner auch nach Fälligkeit der Forderung für die Begleichung dessen einräumt. Sie fanden als solche vor Allem auch im Wechselrecht Anwendung, sind heutzutage aber nicht mehr anerkannt. Die rechtliche Grundlage für das Verbot von Respekttagen bei Wechseln bildet das Wechselgesetz (WG).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach werden sowohl bei gezogenen als auch bei eigenen Wechseln weder richterliche noch gesetzliche Respekttage anerkannt. Mit Fälligkeit des Wechsels und Nichteinlösung durch den Berechtigten verfällt dieser ausnahmslos. Es darf keine Frist zur Einlösung, Protesterhebung oder Ähnliches über das Fälligkeitsdatum hinaus gewährt werden.

 
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