Rechtschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung (teilweise auch Rechtschutzversicherung geschrieben) ist eine Individualversicherung zur Absicherung des Kostenrisikos im Falle eines Rechtsstreits sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Der Versicherungsumfang ist allerdings auf bestimmte Rechtsgebiete beschränkt. Rechtliche Grundlagen sind vor allem das Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG) sowie das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im Rahmen eines Rechtschutzvertrages ist der Versicherer dazu verpflichtet, „(…)
die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.“. Zu den möglichen Versicherungsleistungen zählen unter Anderem:

•    Übernahme der gesetzlichen Anwaltsgebühren
•    Zahlung von Zeugengeldern bzw. Sachverständigenhonoraren
•    Ausgleich der Gerichtskosten
•    Zahlung der Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss
•    teilweise auch Übernahme von Strafkautionen
•    Zahlen der Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle einer Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz entstehen
etc.

In welcher Höhe geleistete wird, richtet sich nach der im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssumme pro Rechtsstreit. Zudem ist der Einschluss von Selbstbeteiligungen üblich, die sich in der Regel auf 150 bis 250 Euro belaufen.

Gemäß VVG ist der Versicherungsnehmer berechtigt, den Rechtsanwalt frei zu wählen. Dabei muss aber beachtet werden, dass dieser aus dem Kreis der Rechtsanwälte stammt, deren Vergütung der Versicherer nach dem Rechtsschutzvertrag auch übernimmt.

Nach den Vorschriften des VAG hat ein Versicherungsunternehmen, dass neben der Rechtsschutzversicherung noch andere Versicherungsgeschäft betreibt, die Leistungsbearbeitung in der Rechtsschutzversicherung einem anderen Unternehmen (Schadenabwicklungsunternehmen) zu übertragen. Die Funktion der Schadensabwicklung wird somit aus dem versicherungsunternehmen ausgegliedert (Funktionsausgliederung). Das Schadenabwicklungsunternehmen ist im Versicherungsschein zu nennen. Ansprüche auf Versicherungsleistungen können in solch einem Fall auch nur gegen dieses Unternehmen geltend gemacht werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen, ARB) veröffentlicht, die den Versicherern zur fakultativen Verwendung bereitgestellt werden. Abweichende Regelungen sind aber zugelassen. Nach den ARB gibt es besonders für die folgenden Rechtsangelegenheiten einen Rechtsschutz:

a) Schadenersatz-Rechtsschutz
b) Arbeits-Rechtsschutz
c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
e) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
f) Sozialgerichts-Rechtsschutz
g) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
h) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
i) Straf-Rechtsschutz
j) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
k) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Für manche Leistungsarten besteht der Anspruch auf Versicherungsleistung erst nach Ablauf einer entsprechenden Wartezeit (üblicherweise drei Monate nach Versicherungsbeginn).

 
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