Parkett

Der Begriff „Parkett“ steht für den Handelsplatz in der Börse. Er beschreibt die Örtlichkeit, an denen sich die Handelsteilnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt persönlich treffen, um Börsenhandel, also den Handel mit Finanztiteln, zu betreiben. Der Handel selbst wird Parkett- oder Präsenzhandel genannt, da die Handelsteilnehmer physisch präsent sind.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In der Regel sind allerdings nicht alle Kunden selbst am Parkett vertreten. Ihre Aufträge (Orders) werden durch spezialisierte Unternehmen, Händler (Banken etc.) und Skontroführer ausgeführt. War der Parketthandel früher Gang und Gäbe, wird er heute nach und nach vom computergestützten Handel über elektronische Ordersysteme abgelöst. Die Orders werden nicht mehr persönlich vor Ort erteilt sondern über die entsprechenden Computersysteme vom Händler direkt an die Börse und anschließend ins Orderbuch des Skontroführers übertragen.

An der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt die Handelszeit im Parkett von Montags bis Freitags um 9 Uhr und endet 20 Uhr. An vielen Parkettbörsen wird der Handel allerdings auch nur von 9 Uhr bis 14:30 Uhr betrieben und anschließend (nachbörslich) vom computergestützten Handel übernommen.

Die bedeutendsten Parkettbörsen in Europa sind bzw. waren die folgenden:

•    Frankfurter Wertpapierbörse (FWB)
•    Londoner Börse
•    Österreicher Börse
•    Schweizer Parketthandel

 
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