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Parallelitätsgebot

Das sogenannte Parallelitätsgebot definiert im Rahmen einer Devisenzwangswirtschaft die Verpflichtung der zuständigen Devisenbehörden, die Devisen entsprechend des Verhältnisses der Importeure zu den Exporteuren auszugeben.

Genauer gesagt meint es die Pflicht, im Voraus zeitlich begrenzte Devisen an Importeure nur in der Menge auszugeben, wie auch Exporteure in dem betreffenden Fremdwährungsraum erlöst haben.

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