Parallelitätsgebot

Das sogenannte Parallelitätsgebot definiert im Rahmen einer Devisenzwangswirtschaft die Verpflichtung der zuständigen Devisenbehörden, die Devisen entsprechend des Verhältnisses der Importeure zu den Exporteuren auszugeben.

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Genauer gesagt meint es die Pflicht, im Voraus zeitlich begrenzte Devisen an Importeure nur in der Menge auszugeben, wie auch Exporteure in dem betreffenden Fremdwährungsraum erlöst haben.

 
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