Papiergewinn

Unter einem Papiergewinn versteht man einen nicht realisierten Ertrag eines im Depot (Wertpapierbestand) eines Anlegers befindlichen Finanztitels, der zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. Verkaufstransaktion anderer im Depot befindlicher Titel) auf Grundlage des Einkaufspreises und des aktuellen Marktkurses ermittelt wird.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ein Papiergewinn liegt üblicherweise dann vor, wenn der durchschnittliche Kaufpreis des Assets über dem Tageshöchstkurs der Assets liegt. Im buchhalterischen Bereich sind sie im Gegensatz zu Buchverlusten nicht zu beachten. Diese Regelung findet sich im Handelsgesetzbuch (HGB) wieder. Hier steht Folgendes geschrieben:

„(…) Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind.“

 
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