Option

Die Optionen gehören in die Riege der Derivate und sind somit Finanztermingeschäfte nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Hier wird ein Kaufvertrag über ein Optionsrecht abgeschlossen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der Begriff stammt aus dem Englischen und kann mit "Wahl" oder Möglichkeit" übersetzt werden. Der Käufer (Long-Position) erwirbt unter Zahlung einer entsprechenden Optionsprämie das Recht, ...

... eine bestimmte Menge eines Basiswertes (auch Underlying genannt)
... zu einem vorher vereinbarten Preis (Basispreis)
... zu einem festgelegten Fälligkeitstermin (Europäische Option) oder
... innerhalb einer festgesetzten Optionsfrist (Amerikanische Option)
... zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put).


Da es sich hier aber nur um ein Recht und nicht um eine Pflicht handelt, hat der Optionsinhaber also die Wahl, die Option auszuüben oder doch verfallen zu lassen (bedingtes Termingeschäft). Entscheidet er sich für die zweite Variante, büßt er auf jeden Fall die Optionsprämie ein. Des Weiteren wird bei Vertragsabschluss vereinbart, ob der Verkäufer (Short-Position; Stillhalter) der Option bei Ausübung durch den Käufer der Basiswert geliefert wird, oder ein Barausgleich erfolgt. Im letzten Fall zählt die Differenz zwischen dem Marktwert des Basiswertes und dem im Optionsschein festgelegten Ausübungspreis (Strike).

Hinsichtlich des Handels von Optionen trifft man am Finanzmarkt vorrangig auf standardisierte Kontrakte, die über entsprechende Terminbörsen wie die Eurex gehandelt werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die vertraglichen Vereinbarungen und Abschlüsse direkt zwischen dem Erwerber und Verkäufer statt finden zu lassen. Hier handelt es sich dann um so genannte OTC-Optionen (OTC = Over the Counter), die außerbörslich gehandelt werden und denen individuelle Vereinbarungen zu Grunde liegen.

Werden die Optionen in Form von Wertpapieren verbrieft, spricht man vom Optionsschein (Warrant). Dieser verbrieft das Recht, ...

... eine bestimmte Menge eines Basiswertes (auch Underlying genannt)
... zu einem bestimmten Bezugsverhältnis
... zu einem vorher vereinbarten Preis (Basispreis)
... zu einem festgelegten Fälligkeitstermin (Europäische Option) oder
... innerhalb einer festgesetzten Optionsfrist (Amerikanische Option)
... zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put).

Optionen besitzen einen inneren Wert, mit dem ermittelt wird, ob sich die Ausübung der Option lohnt. So differenziert man die folgenden Gestaltungsmöglichkeiten:

1. In-the-Money-Option (= Im Geld)
=> positiver innerer Wert

1.1 Call-Option (Kaufoption)
Basispreis < aktueller Marktkurs des Basiswertes (Kassakurs)
-> Bei Ausübung der Option muss der Inhaber weniger für den Basiswert bezahlen, als er es bei Direkterwerb am Markt hätte entrichten müssen. Verkauft er diesen Basiswert also nach Bezug über die Option am Markt, macht er Gewinn.

1.2 Put-Option (Verkaufsoption)
Basispreis > Kassakurs
-> Bei Ausübung der Option erhält der Inhaber mehr für den Basiswert , als er es bei Direktverkauf am Markt hätte bekommen können.

Wichtig ist, die vorher gezahlte Optionsprämie nicht außer Acht zu lassen. Die Differenz zwischen dem Kassakurs und dem Basispreis sollte also mindestens den Wert dieser Prämie haben, um keinen Verlust zu machen.

2. At-the-Money-Option (Am Geld)
=> keine inneren Wert, da Basispreis gleich bzw. nahe dem Kassakurs ist

3. Out-of-the-Money-Option (Aus dem Geld)
=> keinen inneren Wert

3.1 Call-Option
Basispreis > Kassakurs
-> Bei Ausübung der Option muss der Inhaber mehr für den Basiswert bezahlen, als er es bei Direkterwerb am Markt hätte entrichten müssen. Verkauft er diesen Basiswert also nach Bezug über die Option am Markt, macht er Verlust. Er sollte die Option also verfallen lassen und verliert dadurch definitiv die Optionsprämie.

3.2 Put-Option
Basispreis < Kassakurs
-> Bei Ausübung der Option erhält der Inhaber weniger für den Basiswert , als er es bei Direktverkauf am Markt hätte bekommen können. Er sollte die Option also verfallen lassen (Verlust der Optionsprämie) und den Basiswert am Markt verkaufen.

 
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