Nummernkonto

Unter einem Nummernkonto (auch Nummernbeziehung oder Nummerndepot bezeichnet) versteht man ein Bankkonto, das in der Bankbuchhaltung eines Kreditinstitutes nur unter einer bestimmten Nummer, d.h. nicht auf den Namen des Kontoinhabers, geführt und verwaltet wird. Dadurch ist der Inhaber auch nur einem ausgewählten Kreis an Bankangestellten bekannt und wird vertraulich behandelt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Üblicherweise werden die eigentlichen Daten des Kunden in einer separaten Abteilung der Bank verwaltet. Auf den Kontoauszügen aber sind diese beispielsweise aber nicht zu sehen. Allerdings handelt es sich hier keineswegs um eine anonyme Kundenbeziehung, sodass es auch rein rechtlich und steuerlich keine Unterschiede gibt. Die Bezeichnung „Geheimkonto“ ist daher eher falsch. Der Name wird ausschließlich durch eine Nummer ersetzt. Die bei Antragstellung gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen hinsichtlich der Identifizierung der Person vor allem in Bezug auf Geldwäscheregelungen sind trotzdem vorzunehmen und zu beachten.

Auf Grund der Regelungen in der Abgabenordnung (AO), wonach keine Person „(…) auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Verwahrung geben oder verpfänden oder sich ein Schließfach geben lassen.“ darf, ist eine Eröffnung eines Nummernkontos in Deutschland demnach auch nicht erlaubt. Üblicher sind solche Handhabungen eher in Österreich und in der Schweiz.

 
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