Nominalwertprinzip

Das Nominalwertprinzip ist ein volkswirtschaftliches, steuerrechtliches und geldpolitisches Prinzip mit dem Grundgedanken, dass für eine Forderung oder Verbindlichkeit, d.h. für einen Geldbetrag, stets der zahlenmäßige gesetzliche Wert maßgeblich ist. Für den Euroraum gilt also: Euro = Euro.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach erfolgt die Zahlung einer bestimmten Summe Geld unabhängig von Veränderungen des Preisniveaus ab Vertragsvereinbarung bis Zahlungszeitpunkt (z.B. durch Inflation etc.). Der tatsächliche Wert des Geldesspielt somit keine Rolle. Man bezieht sich also immer auf den Nominalwert (Nennwert) des Geldbetrages und spricht daher auch von einer Nennbetragsschuld.

Auf dieses Nominalwertprinzip bauen die Vorschriften des deutschen Handels- und Steuerrechts auf. Allerdings hat es hier sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf den Steuerpflichtigen. Herrschen beispielsweise im Moment inflationäre Bedingungen vor, sinkt der Realzins auf niedrigeres Niveau, als der Nominalzins. Für die Steuerbelastung wird aber der zweite Wert zu Grunde gelegt, sodass die last für den Steuerpflichtigen höher ist, als sie eigentlich wäre. Im umgekehrten Fall (Deflation) sieht es schließlich eher positiv für ihn aus.

Mit dem Nominalwertprinzip wird nochmals verdeutlicht, dass wertstabiles Geld für eine moderne funktionierende Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung von großer Bedeutung ist. Es sollte stets angestrebt werden, die Maßstabseigenschaft von Geld zu bewahren und aufrecht zu erhalten. Dadurch wird auch ein gewisser Druck auf die Politik ausgeübt, die eine solide Geld- und Finanzpolitik anstreben sollte.

 
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