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Nominalwertgarantie

Unter der Nominalwertgarantie (engl.: deposit guarantee) ist eine vertragliche Vereinbarung speziell bei Kapitalanlageverträgen zu verstehen, die festlegt, dass dem Anleger bei Auflösung oder Beendigung des Vertrages mindestens der eingezahlte Betrag zugeschrieben wird.

Die Bezeichnung „Nominalwert“-garantie ist in soweit aber falsch, als dass es sich hier auf die eingezahlten Beiträge bezieht. Nominalwert meint aber üblicherweise den tatsächlichen gesetzlichen Wert eines Vermögenstitels undabhängig vom eingezahlten Betrag. Die Einzahlungen richten sich nämlich üblicherweise nach den aktuell am Markt vorherrschenden Kursen der Vermögenstitel.

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