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Nochgeschäft

Der Begriff „Nochgeschäft“ (auch Nachgeschäft genannt) findet im Wertpapierwesen Anwendung und meint eine Form des bedingten Termingeschäfts, bei dem ein Fixgeschäft (Festpreisgeschäft) mit einem oder mehreren Prämiengeschäft(en) verbunden wird.

Beim Nochgeschäft kauf oder verkauft ein Marktteilnehmer einen bestimmten Nominalwert an Wertpapieren und sichert sich gleichzeitig das Recht, …

… einen weiteren Betrag nachzufordern (Kauf eines Wertpapieres) oder
… einen weiteren Betrag nachzuliefern (Verkauf eines Wertpapieres).


Heutzutage spielen Nochgeschäfte auf dem Wertpapierterminmarkt allerdings keine große Rolle mehr. Sie waren eher im historischen Handel vertreten, verloren mit der Zeit aber an Bedeutung.

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