Need-to-know-Prinzip

Als Need-to-know-Prinzip klassifiziert man das Vorgehen, nur so viel Informationen preis zu geben, wie für den reibungslosen Geschäftsablauf notwendig ist. Diese Art dient gleichfalls der Sicherheit in einem Unternehmen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

So ist hier angedacht, dass einzelne Personen (Mitarbeiter) nur die für sie wichtigen Informationen erhalten, um vor Allem die Sicherheit nicht zu gefährden. Speziell im Finanz- und Behördenwesen ist es wichtig, dass eine Person nicht zu allen Bereichen der Einrichtung Zugang hat, da dieser große Machtumfang das Risiko von illegalen und dem Unternehmen schädlichen Handlungen aufkommen lässt.

Wird dennoch der Zugang zu vertraulichen Informationen erbeten, muss ein wichtiger Grund dafür vorliegen. Oft kommt hier das Vier-Augen-Prinzip zur Anwendung. So wird sicher gestellt, dass die Informationen gut verteilt und auf die kleinsten Einheiten verlegt werden.

 
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