Nachweismakelei

Die Nachweismakelei gehörte zu den erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen und bezog sich auf die Tätigkeit, gewisse Finanzinstrumente für den Erwerb bzw. entsprechende Verkäufer solcher Finanzinstrumente zu empfehlen.

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Die Nachweismakelei umfasste also die folgenden Empfehlungen:

- Anlage in bestimmte Finanzinstrumente
- Institut, bei dem die Instrumente erworben werden können
- Institut, bei dem sonstige Geschäfte über Finanzinstrumente abgeschlossen werden können
- bestimmter zugelassener Vermögensberater


Seit der Streichung der Nachweismakelei aus dem Katalog der erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen bedürfen diese Empfehlungen keinerlei Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehr.

 
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