Die Nachweismakelei umfasste also die folgenden Empfehlungen:
- Anlage in bestimmte Finanzinstrumente
- Institut, bei dem die Instrumente erworben werden können
- Institut, bei dem sonstige Geschäfte über Finanzinstrumente abgeschlossen werden können
- bestimmter zugelassener Vermögensberater
Seit der Streichung der Nachweismakelei aus dem Katalog der erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen bedürfen diese Empfehlungen keinerlei Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehr.
Nachweismakelei
Die Nachweismakelei gehörte zu den erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen und bezog sich auf die Tätigkeit, gewisse Finanzinstrumente für den Erwerb bzw. entsprechende Verkäufer solcher Finanzinstrumente zu empfehlen.