Konzessionsgeld

Das Konzessionsgeld gilt als Vorläufer der heute üblichen Gewerbesteuer. Diese Abgabe wurde von öffentlichen Stellen als Voraussetzung für die Vergabe von Konzessionen zum Betrieb verschiedener Geschäfte erhoben.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Konzessionspflichtig waren zum Beispiel

- die Gründung einer Apotheke oder
- der Abbau von Bodenschätzen.

Auch, wer eine Gaststätte eröffnen wollte, musste dazu

1. eine Genehmigung bei den Behörden einholen und
2. ein Konzessionsgeld zahlen, dessen Höhe sich regional stark unterscheiden konnte.

Eine weitere betroffene Berufsgruppe waren die Landwirte, die etwa für die Nutzung von Feldern oder die Weiterverarbeitung ihres Getreides in einer Mühle zur Kasse gebeten wurden.

Heutzutage werden mit dem Begriff mitunter noch Zwangsabgaben bezeichnet, die Firmen und Freiberufler, aber auch Privathaushalte zu zahlen haben. Ein Beispiel für ein so definiertes Konzessionsgeld ist die Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren für die öffentlichen Radio- und Fernsehanstalten. In diesem Zusammenhang ist der Begriff allerdings vor Allem in der Schweiz gebräuchlich.

 
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