Kickback

Kickback ist die teilweise Rückzahlung eines gezahlten Betrages auf Waren oder Dienstleistungen in Folge eines unter mehreren Beteiligten abgeschlossenen Vertrages. Aus der englischen Sprache kommend wird Kickback mit Provision oder Blitzreaktion übersetzt.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Am Kickback-Geschäft beteiligt sind mehrere Parteien. Grob gesehen gibt es mindestens drei Geschäftspartner:

1.    Produktanbieter
2.    Vertriebspartner
3.    Endkunde

Vorgehen

Der Produktanbieter zahlt für einen mit dem Endkunden abgeschlossenen Vertrag (Kaufvertrag, Versicherungsvertag etc.) eine Provision an den Vertriebspartner, der den Vertrag vermittelt hat. Hier ist zu differenzieren zwischen einem einmaligem oder einem fortlaufenden Kickback. Einmalig wird nach Vertragsabschluss eine Provision gezahlt. Fortlaufend kann der Vertriebspartner an den laufenden Kundenentgelten beteiligt werden. Daraus wird ersichtlich, dass sich Kickbacks in diesem Bereich über Kundengebühren finanzieren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Vertragskunden über diese Form der Provision schriftlich informiert werden müssen. Wurde das nicht getan, kann der Kunde dem Vertrag widersprechen und beispielsweise beim Fondskauf verlangen, diesen rückgängig zu machen. Außerdem besteht Schadenersatzanspruch.

Kickback bei Kreditkarten

Kickback-Vereinbarungen können auch zwischen Produktanbieter und Endkunde getroffen werden. Hier zieht der Vertragspartner einen Vorteil aus dem Vertragsabschluss, indem er eine Rückerstattung beispielsweise aus gezahlten Entgelten, Kaufpreisen etc. erhält. Vor allem im Kreditkartenbereich ist diese Form der Kundengewinnung und -bindung beliebt. Zahlt ein Kreditkarteninhaber Waren oder Dienstleistungen mit der Kreditkarte, bekommt er einen Teilbetrag der gezahlten Summe auf dem Kartenkonto gutschrieben. Wenige Anbieter offerieren die Kickback(oder auch Cashback)-Funktion auch dann, wenn die Kreditkarte an der Kasse lediglich vorgezeigt wird, ohne diese tatsächlich zum Bezahlen einzusetzen.

 
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