Kickback
Kickback ist die teilweise Rückzahlung eines gezahlten Betrages auf Waren oder Dienstleistungen in Folge eines unter mehreren Beteiligten abgeschlossenen Vertrages. Aus der englischen Sprache kommend wird Kickback mit Provision oder Blitzreaktion übersetzt.
Am Kickback-Geschäft beteiligt sind mehrere Parteien. Grob gesehen gibt es mindestens drei Geschäftspartner:
1. Produktanbieter
2. Vertriebspartner
3. Endkunde
Vorgehen
Der Produktanbieter zahlt für einen mit dem Endkunden abgeschlossenen Vertrag (Kaufvertrag, Versicherungsvertag etc.) eine Provision an den Vertriebspartner, der den Vertrag vermittelt hat. Hier ist zu differenzieren zwischen einem einmaligem oder einem fortlaufenden Kickback. Einmalig wird nach Vertragsabschluss eine Provision gezahlt. Fortlaufend kann der Vertriebspartner an den laufenden Kundenentgelten beteiligt werden. Daraus wird ersichtlich, dass sich Kickbacks in diesem Bereich über Kundengebühren finanzieren.Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Vertragskunden über diese Form der Provision schriftlich informiert werden müssen. Wurde das nicht getan, kann der Kunde dem Vertrag widersprechen und beispielsweise beim Fondskauf verlangen, diesen rückgängig zu machen. Außerdem besteht Schadenersatzanspruch.