Kapitalbildende Versicherungen

Kapitalbildende Versicherungen meinen Versicherungsverträge, bei den Beiträge eingezahlt und diese oder ein Teil dessen für eine sichere Ablaufleistung angespart werden. Hier ist also der Spargedanke im Vordergrund. Zwar ist dies üblicherweise bei fast allen Versicherungen der Fall. Bei kapitalbildenden aber ist das das Hauptkriterium.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die wohl bekannteste Form der kapitalbildenden Versicherungen ist die sogenannte gemischte Lebensversicherung. Es handelt sich dabei um eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall, d.h. es erfolgt eine Kombination aus Todesfallabsicherung und Sparvorgang. Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod oder bei Erleben des Versicherungsablaufes fällig. Ein etwaiges Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer für den Erlebens- und Todesfall getrennt festgelegt werden.

Diese Form der Lebensversicherung ist eine weit verbreitete Variante der langfristigen und sicherheitsorientierten Geldanlage, besonderes geeignet für die Altersvorsorge und sehr beliebt und steuerlich begünstigt in Deutschland. Ist eine kapitalbildende Lebensversicherung ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden, sind die Auszahlungen allerdings nicht mehr steuerfrei sondern nur noch steuerbegünstigt.

Zu den kapitalbildenden Versicherungen zählt auch die aufgeschobene Rentenversicherung. Bei dieser Versicherungsform bleiben die Zinserträge aus der Vertragslaufzeit vor dem Rentenbeginn steuerfrei, soweit die Auszahlung in Form einer Leibrente erfolgt.

In den meisten Fällen hat der Versicherte die Wahl, sich den Gegenwert der Rente, die sogenannte Kapitalabfindung, in einem Betrag auszahlen zu lassen. Für diesen Fall jedoch gelten die gleichen steuerlichen Regeln, wie für die gemischte Lebensversicherung.

Hauptsächlich die Riester-Rente und die Rürup-Rente werden steuerlich gefördert. Vor Allem auch mit staatlichen Zulagen.

Bei der gemischten Lebensversicherung gibt es mehrere typische Anwendungen:

• Kapitalanlage, Sparprodukt
• Hinterbliebenenvorsorge
• Kombinationsprodukt zur Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau (meist mit dem Ziel Altersvorsorge)
• Darlehenssicherung

 
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