Honorarberatung

Honorarberatung meint die Dienstleistung eines Finanzberaters, Interessenten über Geldanlagen, Kredite und Versicherungen gegen Bezahlung eines Honorars durch den Kunden zu beraten. Die Berater (Honorarberater, Independent Financial Advisor) selbst sind dabei üblicherweise freiberuflich tätig und erhalten für ihre Leistungen eine entsprechende Vergütung.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach wird die Tätigkeit der Honorarberatung völlig eigenständig durchgeführt und ist unabhängig von Produktanbietern. Es handelt sich also weder um eine Vermittlertätigkeit noch um Vertreterähnliche Aktivitäten. Der Honorarberater ist ausschließlich den Interessen des Auftraggebers verpflichtet und damit nicht an Provisionen gebunden.

Die Honorarberatung ist eine leistungsorientierte Beratung, die zum Ziel hat, auf Grundlage der gegebenen Informationen durch den Kunden die für ihn bestmögliche Lösung zu finden und diese auch entsprechend begründen zu können. Anders als bei „verprovisionierten“ Beratungen , wo der Berater in der Regel an ein bestimmtes Produktportfolio eines oder mehrerer Anbieter gebunden ist, hat ein Honorarberater die Auswahl aus der breiten Produktpalette des gesamten Marktes. Der große Unterschied (und zugleich Vorteil der Honorarberatung) ist also folgender:

Bei Provision gesteuerten Beratungen fließt die Provision erst, wenn es zum Vertragsabschluss kam (= erfolgsorientiert). Daher wird für die Berater die Beratung an sich eher zur Nebensache. Sie sind auf den Vertragsabschluss fixiert und haben das Produkt bereits vor Augen.

Bei der Honorarberatung wird zuvor ein Honorar festgelegt, das dem Berater unabhängig von Vertragsart und -abschluss zukommt. Er kann dadurch objektiv und fair beraten und besitzt zudem völlige Neutralität bei der Produkt-Auswahl.

Entscheidend für eine erfolgreiche Honorarberatung ist die ganzheitliche umfassende Betrachtung der Thematik und Kundensituation. Das Honorar selbst kann sowohl als festgelegter Pauschalbetrag als auch in Form einer Gewinnbeteiligung beispielsweise bei einer Depotberatung (z.B. Kunde macht mit Geldanlage Gewinn und ei Teil davon geht als Honorar an den Berater) vorkommen. Beide Honorarmodelle können auch in Kombination auftreten.

Ein Beispiel für ein honorarberatendes Unternehmen ist die quirin bank. Sie ist seit mehr als 10 Jahren in diesem Geschäftsfeld tätig. Nähere Informationen finden Sie auf
www.quirinbank-privatebanking.de

 
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