Handelsplattform

Unter dem Begriff „Handelsplattform“ versteht man jene Marktplätze, an denen auf Basis von Datenfernübertragungen vor Allem der elektronische Handel betrieben wird. Im Finanzwesen umschreibt es den außerbörslichen Handel mit Finanzinstrumenten über das Medium Internet.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Auch wenn es sich bei den Transaktionssystemen um keine eigentlichen Börsen im Sinne des Börsengesetzes (BörsG) handelt, sehen deutsche Aufsichtsbehörden diesen Handel als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte an.

Seit einigen Jahren wird mit den Handelsplattformen Privatanlegern die Chance eröffnet, aktiv am Börsenhandel teilzuhaben. Sie erhalten Zugang zu fast allen bedeutenden internationalen Finanzmärkten. Viele Privatinvestoren schätzen die

- flexible,
- ortsungebundene und
- zeitlich nicht beschränkte


Form des Online-Tradings. Dementsprechend ist auch vor Allem in der letzten Zeit ein starker Boom in diesem Bereich zu verzeichnen.

Der besondere Vorzug des elektronischen Handels ergibt sich dadurch, dass nahezu keinerlei Verwaltungsaufwand entsteht. Online-Handelsplattformen sind häufig zu günstigen Konditionen zu nutzen und bieten sehr schnelle Ordermöglichkeiten. Die Rückmeldung erfolgt umgehend und eine sekundengenaue Aktualisierung ist Voraussetzung für effizientes Agieren an den Finanzmärkten. Den Anlegern stehen in der Regel unterschiedliche Instrumente zur Analyse zur Verfügung. Außerdem werden sie mit aktuellen Nachrichten versorgt. Eine Handelsplattform sollte darüber hinaus Research-Funktionen, Echtzeitkurse und Charting aufweisen.

Um die elektronische Plattform nutzen zu können, wird beim Anleger eine störungsfreie Internetverbindung, am besten eine DSL-Verbindung, vorausgesetzt.

 
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