Gutkapitalisiert

Eine Bankholding gilt als gutkapitalisiert oder auch „well capitalised“, wenn sie ein genau definiertes Risikomanagement nachweisen kann. Der Begriff stammt aus dem Aufsichtsrecht der USA in Zusammenhang mit dem Gramm-Leach-Bliley-Gesetz oder GLB Act aus dem Jahre 2000.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im Rahmen des amerikanischen Aufsichtsrecht gilt auch eine ausländische Bank als well capitalised, wenn bestimmte Vorgaben von ihrer Heimataufsicht festgestellt wurden.

Gutkapitalisierte Banken weisen eine hohe Profitabilität und Liquidität auf, vor Allem aber der Qualität des Risikomanagements kommt besondere Bedeutung zu. Solche Banken erweisen sich als nur gering verletzlich gegenüber makroökonomischen (gesamtwirtschaftlichen) Störungen. In den USA wird eine Bank, die über 3 bis 4 Prozent Eigenmittel verfügt, in der Regel als ausreichend kapitalisiert betrachtet, wenn sie das bestmögliche Rating im Revisionsprozess der Aufsichtsbehörden erhält. Als gutkapitalisiert gilt eine Bank, wenn mindestens 5 bis 6 Prozent Eigenmittel vorhanden sind.

Durch die Aufnahme von neuem Eigenkapital kann unter Anderem die Kennzahl Tier 1 angehoben werden. Diese Kennzahl misst die Stärke der Kapitalstruktur. Regulationsbehörden sehen eine Kernkapital-Quote Tier 1 von mindestens 6 Prozent als ausreichend an, damit eine Bank als well capitalised gelten kann. Auch unter erschwerten Geschäftsbedingungen können gutkapitalisierte Banken durch ihre spezifischen Geschäftsmodelle bestehen und eine gute Geschäftsentwicklung aufweisen.

 
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