Goodwill

„Goodwill“ ist die englische Bezeichnung für den positiven „Geschäfts- oder Firmenwert“. Dieser ergibt sich bei Verkauf eines Unternehmens aus der Differenz des Kaufpreises und des Wertes der Vermögensgegenstände (Eigenkapital) und der Schulden. Dabei werden die Werte zum Zeitpunkt der Übernahme zu Grunde gelegt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Auf Basis dieser Regelung ergibt sich die folgende Formel:

Firmenwert = Kaufpreis – Vermögenswert – Schulden

Ist das Ergebnis ein positives, dann spricht man vom Goodwill. Sollte ein negatives Ergebnis ermittelt werden, dann sagt man dazu „Badwill“. Die rechtliche Grundlage für den Firmenwert ist das Handelsgesetzbuch (HGB).

In der Bilanz des Unternehmens wird der Wert auf der Aktivseite unter „Anlagevermögen“, speziell „Immaterielle Vermögensgegenstände“, erfasst. Dabei sind die entsprechenden Abschreibungsregeln des HGB zu beachten. Hier ist gesagt, dass ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, den Firmenwert jährlich um mindestens ein Viertel durch Abschreibungen einmalig zu tilgen bzw. diese Abschreibungbeträge planmäßig auf die Geschäftsjahre zu verteilen.

 
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