Good Governance

Der Ausdruck „Good Governance“ stammt aus dem englischen Sprachraum und bedeutet ins Deutsche übersetzt „Gute Regierungsführung“. Dies bezieht sich nicht allein auf Staatsgeschäfte, sondern auf viele Bereiche des wirtschaftlichen Lebens und vor Allem auf die Führung von Banken, Sparkassen und Kreditinstituten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Konkret ist damit ein gutes Steuerungs- und Regelsystem einer politisch-gesellschaftlichen Einrichtung wie der Staat oder die Kommune gemeint.

In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre hat die Weltbank das Konzept der Good Governance entwickelt. Einrichtungen und internationale Entwicklungseinheiten wie die UNDP (United Nations Development Programme) als Entwicklungsprogramm der Vereinten Nation (United Nation) oder OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development; dt.: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) haben das Konzept adaptiert, um bislang gemachte negative Erfahrungen auf eine positive Linie zu bringen. Vor Allem Programme zur Strukturanpassung der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds (IWF) haben negative Folgen nach sich gezogen, die mit Good Governance korrigiert werden sollten.

Als Basis dafür wurde entschlossen, dass zu einem Steuerungs- und Regelsystem gut funktionierende Institutionen und Prinzipien fehlten. Für die Bereiche, auf die der Begriff „Good Governance“ bezogen wird, gibt es keine einheitliche Definition. Häufig werden damit die Bedeutungen von

- Rechtstaatlichkeit,
- Gerechtigkeit,
- Marktwirtschaft,
- Anteilnahme (Partizipation),
- Transparenz,
- Verantwortlichkeit oder
- Effizienz

in der jeweiligen Verwendung verbunden. Good Governance wurde nach ihrer Einführung und auch heute noch von der Weltbank oder anderen kreditgebenden Instituten gefordert, damit betreffende Nationen Unterstützung erhalten. Insofern versteht sich Good Governance als Methodik und Tools für Steuerungsprinzipien und Steuerungsformen in normativen Versionen.

 
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