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Going Private

„Going Private“ ist ein ungenau abgegrenzter juristischer Begriff aus der Wirtschaftssprache und bezeichnet die komplette Überführung einer börsennotierten Gesellschaft mit Minderheitsbeteiligung in eine privat geführte Gesellschaft ohne Minderheitsbeteiligung.

Ein wesentliches Merkmale ist dabei, dass der Eigentümer von Minderheitsbeteiligungen ausgeschlossen wird.

Ein Motiv für Going Private ist das Delisting der Beteiligungspapiere, wobei es mehrere Gründe gibt:

- Bildung eines Konzerns
- Maßnahmen zur Umstrukturierung des Unternehmens
etc.

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