Geschäftspartner

Als Geschäftspartner, auch Gegenpartei oder Counterpaty genannt, bezeichnet man das Gegenüber in einer vertraglichen Verhandlung, bei der es letzendlich auch zum Geschäftsabschluss kommt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Sowohl nur eine der Parteien als auch beide Seiten können als Geschäftspartner bezeichnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um natürliche oder um juristische Personen handelt.

Geschäftspartner sind somit üblicherweise in Form eines abgeschlossenen Vertrages miteinander verbunden. Sie geben Verpflichtungserklärungen ab und sind in der Regel schriftlich fixiert.

Zusammen mit einem Geschäftspartner kann man gemeinsam an einem Strang ziehen und die Kraftreserven verdoppeln sich. Ebenso kann eine Partnerschaft die Creativität auf das Doppelte steigern. Es kann ein schlagkräftiges Netzwerk aufgebaut werden, das als Einzelperson unter Beibehaltung ausreichender Flexibilität so nie erreicht werden kann. Überhaupt kann sich die Produktivität eines Einzelunternehmens deutlich steigern, wenn ein Geschäftspartner mit ins Boot genommen wird.

Wer plant, mit einem Geschäftspartner zusammenzuarbeiten, sollte gründlich aussuchen, denn eine solche Kooperation ist nicht frei von Risiken. Sie können beispielsweise begründet sein in der Formulierung unterschiedlicher Ziele, persönlichen Unklarheiten, aufkommendem Konkurrenzdenken oder Unstimmigkeit in finanziellen Angelegenheiten – um nur einige Gründe zu nennen.

 
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