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Friedensgeld

„Friedensgeld“ war ein nach altgermanischem Strafrecht zu entrichtendes Strafgeld und wurde zu jener Zeit Fredum genannt.

Straftäter hatten eine solche Abgabe an einen Richter oder König zu leisten, um von dieser Person sozusagen den „Frieden“ zu versprechen, indem ihm jede weitere Straftat verboten wurde bzw. ein Streit im Privaten oder jeglicher Racheakt strengstens untersagt wurde.

Das Friedensgeld musste zusäctzlich zum Wergeld (früheres Bußgeld an die Famiele des Opfers bzw. an die Betroffenen) entrichtet werden, durft aber erst nach vollständiger Zahlugng dieser Buße erhoben werden.

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.