Finanzinstrumente, kündbare

Kündbare Finanzinstrumente sind Finanzinstrumente, die unter gegebener Definition durch den Inhaber gekündigt werden können. Vor Allem in den internationalen Bilanzierungsrichtlinien (IAS = International Accounting Standards) sind die kündbaren Finanzierungsinstrumente und ihre Bedeutung festgeschrieben.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Hier wird dem Inhaber des Finanzinstruments ein Recht auf Kündigung eingeräumt. Spricht er diese aus, so ist daraufhin das bilanzierende Unternehmen angehalten, das betreffende Finanzinstrument zurückzunehmen. Die Rücknahme erfolgt gegen Zahlung von Geld oder Übermittlung anderer Vermögenswerte. Das bilanzierende Unternehmen hat dabei keine Möglichkeiten, die Zahlung oder Mittelübergabe zu verhindern. Es ist also vertraglich dazu verpflichtet.

Tritt allerdings ein unvorhersehbares Ereignis ein oder der Halters des Finanzinstruments verstirbt, so fällt die vertragliche Verpflichtung automatisch an den Emittenten zurück.

 
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