EWWU

Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) hat unter Anderem die Einführung des Euro ermöglicht und ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Europäischen Union.

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Sachbezugskarte
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Der EWWU gehören alle EU-Länder an. Der Ursprung der EWWU geht dabei auf den so genannten Werner-Plan zurück, der im Jahr 1970 entwickelt wurde, jedoch nicht verwirklicht werden konnte.

1972 folgte darauf der Europäische Wechselkursverbund (Währungsschlange). Dieser sah eine feste Wechselkursschwankung von ± 2,25 % vor. 1979 schließlich wurde mit dem Europäischen Währungssystem (EWS) die Europäische Währungseinheit (ECU = European Currency Unit) eingeführt. Die Einheitliche Europäische Akte von 1986 und der Vertrag über die Europäische Union, auch bekannt als Maastricht-Vertrag von 1992 bildeten dann das Fundament für die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).

Die Einführung der europäischen Währung und damit auch die Basis der EWWU lässt sich grob in dreiStufen unterteilen:

1. Vorbereitungsphase:
Diese Phase dauerte vom 01. Juli 1990 mit der Herstellung des freien Kapitalverkehrs bis Ende 1998. Die Wirtschaftspolitik zwischen den EU-Ländern wurde überwacht und koordiniert und infolgedessen die Aufnahme in die EWU (Europäische Währungsunion) beschlossen. Außerdem wurde die Europäische Zentralbank (EZB) gegründet und die einheitliche Geldpolitik vorbereitet. Vorläufer der EZB war das Europäische Währungsinstitut (EWI).

Die Länder verpflichteten sich zu einer vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs sowie zu einer engeren Kooperation in den Bereichen der Wirtschafts-, in der Finanz- und in der Geldpolitik.

2. Beginn der Endstufe:
Am 01. Januar 1999 trat diese Stufe der Währungsunion in Kraft. Dabei wurden die Wechselkurse der Mitglieder der Währungsunion untereinander unwiderruflich festgelegt und gegenüber dem Euro fixiert. Der Euro wurde als gesetzliches Zahlungsmittel und allgemein gültige Währung eingeführt (zunächst jedoch nur als Buchgeld). Ebenfalls nahm die EZB ihre Tätigkeit auf und übte die europäische Geldpolitik innerhalb der Union aus.

3. Vollendung der Währungsunion:
Seit 2002 ist der Euro das einzige gesetzliche Zahlungsmittel der Mitgliedsländer und alle Zahlungsinstrumente wie Scheck o.Ä. wurden auf diese Währung umgestellt.

Um in die EWWU aufgenommen zu werden, müssen die Länder gewisse Konvergenzkriterien erfüllen. So ist es wichtig, eine Preis- und Wechselkursstabilität, ein gewisses Kapitalmarktzinsniveau, Haushaltsdisziplin und geringe Staatsverschuldung aufzuweisen.

 
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