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European Master Agreement (EMA)

Das Master Agreement for Financial Transactions, allgemein bekannt als die European Master Agreement (EMA), ist ein einheitlicher Rahmenvertrag für Finanzgeschäfte, der von den europäischen Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft entwickelt wurde.

Die Initiative dazu ging von deutschen und französischen Banken aus, die die Notwendigkeit sahen, die vielfältigen in Europa verwendeten Rahmenverträge durch einen einheitlichen europäischen Standard zu ersetzen.

Herausgegeben wird das EMA von der European Banking Federation (EBF). Im Jahre 1999 gab es die erste Version des EMA. Die aktuelle Version ist vom Jahre 2004. Das Vertragswerk umfasst dabei die folgenden Finanzinstrumente:

- Wertpapierdarlehensgeschäfte
- Wertpapierpensionsgeschäfte
- Derivate (ab 2004)


Das Innovative des EMA ist, einen gemeinsamen Rahmen einerseits für sehr unterschiedliche Produkte und andererseits für die verschiedenen Sprachen und Gerichtsbarkeiten der EU-Länder zu bilden. Das wird durch die besondere Struktur ermöglicht:

1. Allgemeinen Bestimmungen
-> gelten für alle Produkte

2. Produktanhänge und Besicherungsanhang
-> deren Einbeziehung kann von den Vertragsparteien flexibel vereinbart werden

3. Besondere Bestimmungen
-> hier werden individuelle Vereinbarungen wie Rechtswahl oder Gerichtsstand festgehalten

Das EMA gibt es mittlerweile in fast allen offiziellen Amtssprachen der Europäischen Union (EU) und wird auch von der Europäischen Zentralbank (EZB) verwendet.

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.