Erfüllung

Spricht man von Erfüllung, meint man die Vollendung einer vertraglichen Verpflichtung durch Erbringung der geschuldeten Leistung, wodurch das entstandene Schuldverhältnis erlischt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Geschäft an sich wird dabei Erfüllungsgeschäft genannt und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) rechtlich verankert.

Grundsätzlich erfüllt werden kann Vieles. Doch in der Finanzwelt meint man vor Allem die folgenden Sachverhalte:

- Begleichung einer Verbindlichkeit wie Darlehen etc.
- Glattstellung eines Kontokorrentkontos (Girokonto)
- Lieferung der Basiswerte und Zahlung der vereinbarten Prämie/ Kaufpreise bei einem Optionsvertrag, Futurekontrakt, Derivategeschäft etc.
etc.

 
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