Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins ist der Preis von Krediten in Prozent.
Bei Krediten, deren Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehen festgeschrieben sind, spricht man von effektivem Jahreszins. Wenn jedoch Änderungen des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren während der Laufzeit vorbehalten sind, wird er mit anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.
Der effektive Jahreszins ist in § 492 Absatz 2 Satz 1 BGB vom Gesetz definiert. Nach Satz 2 dieser Norm hat die Berechnung des Effektivzinssatzes nach der Preisangabenverordnung (PAngV) zu erfolgen.
Unser Tipp: Fehlt die Angabe des effektiven oder anfänglichen effektiven Jahreszinses, mindert sich der Zinssatz gemäß § 494 Absatz 2 Satz 2 BGB auf den gesetzlichen Zinssatz (§ 246 BGB).