Darlehen, partiarisches

Das Partiarische Darlehen ist auch als Beteiligungsdarlehen oder Gesellschafterdarlehen bekannt und bezeichnet eine Kreditsonderform in der Unternehmensbranche. Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, bei dem gleichzeitig die Beteiligung am Gewinn bzw. Umsatz des Unternehmens vereinbart wird.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In der Regel wird das Kapital durch Gesellschafter des jeweiligen Unternehmens bereit gestellt. Diese erhalten als Gegenzug die Gewinnbeteiligung und eventuell einen vereinbarten Zins, der sich meist am Unternehmenserfolg orientiert und somit auch über dem Zins für Alternativanlagen liegen kann.

Beim Partiarischen Darlehen erhält der Kapitalgeber keinen direkten Einfluss auf das Unternehmen und auch der Haftungsumfang der Gesellschafter ändert sich nicht. Es findet auch keine Verlustbeteiligung statt.

Für das Unternehmen hat ein solches Darlehen den Vorteil, dass es nur dann Zinsen zahlen muss, wenn es mit dem bereit gestellten Kapital auch ertragreich wirtschaften kann.

Der Investor hat den Vorteil, dass er einen über dem Kapitalmarktzins liegenden Zinssatz erreichen kann, sollte das Unternehmen erfolgreich wirtschaften.

 
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