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Bilanzregel, Goldene

Die Goldene Bilanzregel ist eine der Finanzierungsregel hinsichtlich der horizontalen Bilanzstruktur eines Unternehmens und regelt die Finanzierung des Anlagevermögens einer Bank bezogen auf das Eigenkapital.

Grundsätzlich besagt sie, dass ein Unternehmen sein Anlagevermögen komplett mit dem Eigenkapital finanzieren soll. Im engeren Sinne wird zum Eigenkapital auch das mittel- und langfristige Fremdkapital hinzu gezählt. Ausgedrückt wird die Goldene Bilanzregel dabei in zwei betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, wobei die zweite die wahre Aussage der Goldenen Bilanzregel beinhaltet:

1. Anlagendeckungsgrad I
(wirtschaftliches Eigenkapital * 100) ÷ Anlagevermögen

2. Anlagendeckungsgrad II
(wirtschaftliches Eigenkapital + mittel- und langfristiges Fremdkapital) * 100) ÷ Anlagevermögen

Die zweite Variante sollte im Idealfall stets über 100 % liegen, da mindestens das Anlagevermögen durch mittel- und langfristiges Fremdkapital gedeckt sei sollte.

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