Bilanzregel, Goldene

Die Goldene Bilanzregel ist eine der Finanzierungsregel hinsichtlich der horizontalen Bilanzstruktur eines Unternehmens und regelt die Finanzierung des Anlagevermögens einer Bank bezogen auf das Eigenkapital.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich besagt sie, dass ein Unternehmen sein Anlagevermögen komplett mit dem Eigenkapital finanzieren soll. Im engeren Sinne wird zum Eigenkapital auch das mittel- und langfristige Fremdkapital hinzu gezählt. Ausgedrückt wird die Goldene Bilanzregel dabei in zwei betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, wobei die zweite die wahre Aussage der Goldenen Bilanzregel beinhaltet:

1. Anlagendeckungsgrad I
(wirtschaftliches Eigenkapital * 100) ÷ Anlagevermögen

2. Anlagendeckungsgrad II
(wirtschaftliches Eigenkapital + mittel- und langfristiges Fremdkapital) * 100) ÷ Anlagevermögen

Die zweite Variante sollte im Idealfall stets über 100 % liegen, da mindestens das Anlagevermögen durch mittel- und langfristiges Fremdkapital gedeckt sei sollte.

 
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