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Bietungshöchstbetrag

Als Bietungshöchstbetrag bezeichnet man jenen Betrag, der im Rahmen der Tenderverfahren der Europäischen Zentralbank (EZB) als Obergrenze für die Abgabe von Geboten der einzelnen Geschäftspartner gilt.

Betragsmäßig sind Gebote nach oben hin eher selten beschränkt. Oft wird durch einen eingeschränkten Bieterkreis oder Mindestgebote das Tenderverfahren gesteuert. Trotzdem können Bietungshöchstbeträge seitens der EZB festgelegt werden, um unverhältnismäßig hohe Gebote zu vermeiden.

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