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Bewertungsabschlag

Der Begriff „Bewertungsabschlag“ bezeichnet im Allgemeinen den Abzug eines Betrages bzw. prozentualen Anteils vom ermittelten Wert eines Gegenstandes oder Sachverhaltes.

Bewertungsabschläge findet man unter Anderem in den folgenden Bereichen:

- Erbschaftssteuer -> eine Person erbt einen gewerblichen Betrieb, ein land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder eine wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften -> neben einem Freibetrag wird dann auch ein Bewertungsabschlag gewährt

- zentralbankpolitisches Instrument -> Minderung des Risikos für Sicherheiten bei befristeten Transaktionen

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