Bewertungsabschlag
Der Begriff „Bewertungsabschlag“ bezeichnet im Allgemeinen den Abzug eines Betrages bzw. prozentualen Anteils vom ermittelten Wert eines Gegenstandes oder Sachverhaltes.
Bewertungsabschläge findet man unter Anderem in den folgenden Bereichen:
- Erbschaftssteuer -> eine Person erbt einen gewerblichen Betrieb, ein land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder eine wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften -> neben einem Freibetrag wird dann auch ein Bewertungsabschlag gewährt
- zentralbankpolitisches Instrument -> Minderung des Risikos für Sicherheiten bei befristeten Transaktionen