Beleuchtungsgeld

Das Beleuchtungsgeld wurde früher als eine steuerliche Abgabe auf die künstliche Erhellung von Räumen entrichtet und stand dabei in der Tradition der Kerzenwachs-Steuer.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Für die Berechnung der Steuer wurde die Anzahl der Beleuchtungskörper oder jede elektrische Glühbirne erfasst und als Grundlage herangezogen. Dabei wurden auch die Bremslichter von Kraftfahrzeugen mit einbezogen.

In Deutschland wurde das Beleuchtungsgeld schließlich im Jahre 1993 abgeschafft. Allerdings versucht man bereits 1 Jahr später eine Wiedereinführung zu bewirken, um die Menschen zum Energie sparen zu bewegen. Jedoch gab es bereits eine Energiesteuer, die zu entrichten war, sodass eine zusätzliche Beleuchtungssteuer zu viel Belastung gewesen wäre.

 
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