Barzahlungsklausel

Die Barzahlungsklausel (engl.: cash payment clause) wird auch Preisaufschlagsverbot genannt und besagt, dass Unternehmen nicht dazu berechtigt sind, Barzahlern gegenüber Kartenzahlern einen Rabatt zu gewähren. Außerdem ist es auch verboten, bei der Zahlung mit Karte eine Gebühr zu berechnen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Diese Klausel wird seitens der kartenausgebenden Unternehmen im Händlervertrag vereinbart. Die Firma MasterCard hat zum 1. Januar 2005 als erster Kartenanbieter diese Barzahlungsklausel in Europa (EWR-Staaten) abgeschafft. Auch sonst wird vor Allem bei größeren Zahlungen eher weniger auf diese Regelung geachtet. Verstöße dagegen werden mit vereinbarten Konventionalstrafen geahndet.

 
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