Zusammensetzung des Ausschusses und der Sanktionskommission
Die französische Finanzmarktaufsicht ist zu vergleichen mit der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie besteht nur noch aus einem Ausschuss und der Sanktionskommission.
Die Mitgliederzahl des Ausschusses der AMF beträgt 16:
- ein Präsident -> wird per Beschluss ernannt
- ein Mitglied des Staatsrates -> wird durch seinen Vizepräsident ernannt
- ein Mitglied des Kassationshof -> wird durch den 1. Präsidenten des Kassationshofes ernannt
- ein Mitglied des Rechnungshofs -> wird durch den 1. Präsidenten des Rechnungshofes ernannt
- ein Vertreter der „Banque de France“ -> wird durch den Gouverneur bestimmt
- der Präsident des Nationalrates des Rechnungswesens
- je ein Vertreter des Senats, der Nationalversammlung und des Wirtschafts- und Sozialrates
- 6 Mitglieder bestimmt durch den Wirtschaftsminister
- ein Vertreter der kapitalbeteiligten Arbeitnehmer ernannt durch den Wirtschaftsminister nach Beratung mit den gewerkschaftlichen und vertretenden Verbänden
Die Sanktionskommission der AMF umfasst 12 Mitglieder:
- 2 Vertreter des Staatsrates -> durch dessen Vize-Präsidenten ernannt
- 2 Vertreter des Kassationshofes
- 6 weiter Mitglieder ernannt durch den Wirtschaftsminister
- 2 Vertreter der Arbeitnehmer bestimmt durch den Wirtschaftsminister nach Beratung mit den vertretenden gewerkschaftlichen Verbänden
Das Hauptziel ist, das Aufsichtssystem zu rationalisieren und die Glaubwürdigkeit und die Instrumente so auszubauen, dass die Wettbewerbsfähigkeit von Paris gestärkt wird. Die Sicherheit der Anleger und deren Vertrauen stehen dabei weiterhin an erster Stelle.
Sie ist also für den Schutz der Ersparnisse, die in die Finanzinstrumente investiert sind, und der sonstigen Anlagen zuständig. Dabei hat sie dafür zu sorgen, dass die Anleger ausreichend informiert sind, und die Finanzmärkte einwandfrei funktionieren. Außerdem wirkt sie bei der Regulierung der Kapitalmärkte auf europäischer und internationaler Ebene mit.