Ausübung

Der Begriff „Ausübung“ gehört in den Bereich der Wertpapiergeschäfte, speziell zu den Optionen, und bezeichnet die zweite Phase von Optionsgeschäften.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Damit ist gemeint, dass der Lieferanspruch bzw. die Andienung des Basiswertes und die Zahlung bzw. Annahme des Basispreises geltend gemacht bzw. realisiert werden. Die Ausübung kann dabei an jedem Handelstag während der Börsenzeit erfolgen.

Konkret: Der Inhaber einer Kaufoption (Call = Recht zum Erwerb eines Basiswertes zu einem vereinbarten Basispreis) macht sein Recht auf Lieferung des Basiswertes geltend und zahlt dafür den Basispreis. Der Inhaber einer Verkaufsoption (Put = Recht zum Verkauf eines Basiswertes zu einem vereinbarten Basispreis) macht sein Recht zum Verkauf des Basiswertes geltend und erhält dafür den Basispreis. Der Verkäufer der Call-Optionen oder Put-Optionen nimmt dabei die Rolle des Stillhalters ein und wartet auf die Ausübung durch den Käufer der Optionen.

 
  • WhatsApp